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 Dauerberatungsvertrag
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Dauerberatungsvertrag Muster

Beratungsvertrag

zwischen der Firma

(nachfolgend als Auftraggeber)


 

und

PINARAK RECHTSANWÄLTE, Rechtsanwalt Pinarak Engelbosteler Damm 7, 30167 Hannover

(nachfolgend als Auftragsnehmer)



§ 1 Gegenstand der Leistung

Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die laufende rechtliche Beratung des Auftraggebers, insbesondere die Überprüfung und Erstellung von Verträgen, Erstellung von Gutachten, Vorbereitung von und Entwurf von AGB, Erteilung schriftlicher und (fern-) mündlicher Auskünfte.


§ 2 Besondere Leistungen

Die Mitwirkung und Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren wird gesondert nach den gesetzlichen Gebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) vergütet. Sofern nicht anderes vereinbart, beschränkt sich der Vertrag auf die Erstberatung. 


§ 3 Vergütung

(1) Als Leistungsumfang für die laufende Rechtsberatung wird  ein Zeitaufwand von

..................... Stunden

je Kalendermonat angenommen. Hierfür wird ein  Pauschalhonorar in Höhen von   EUR ................. (in Worten: .......... Euro) (zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer) vereinbart.


(2) Bei Überschreitung der nach Nr.1 Zeitaufwand Zeitaufwand werden die zusätzlichen Stunden mit einem Stundesatz von  .................... EUR vergütet.

(3) Die erforderlichen Auslagen, Gebühren und anfallende zusätzliche Kosten, die mit der Beauftragung zusammenhängen werden gesondert erstattet. 

(4) Sofern die gemäß § 3 Abs.1 vereinbarten  Beratungsstunden nicht in Anspruch genommen werden, entfallen diese mit Ablauf des Monats. Eine Übertragung auf die Folgemonate (in form von Guthaben) erfolgt nicht.


§ 4 Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Gegenstand der dem Auftragnehmer - auch nach Abschluss dieses Vertrages - erteilten Aufträge ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Die Aufträge werden nach den Grundsätzen gewissenhafter Berufsausübung ausgeführt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung der Aufträge sachverständiger Personen zu bedienen.

(2) Die Zeit der Tätigkeit für den Auftraggeber ist nach freiem, aber pflichtgemäßem Ermessen zu gestalten.

(3) Die Berücksichtigung des ausländischen Rechts bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall.


§ 5 Aufklärungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung der Aufträge notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Tätigkeit des Auftragnehmers von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

(2) Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Auftragnehmer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.


§ 6 Berufliche Äußerungen

(1) Hat der Auftragnehmer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.

(2) Die Weitergabe der beruflichen Äußerungen des Auftragnehmers (Berichte, Gutachten und dergleichen) an einem Dritten bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einem bestimmten Dritten ergibt. Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers zu Werbezwecken ist unzulässig.


§ 7 Schweigepflicht, Verwahrungspflicht, Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftragnehmer bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

(2) Der Auftragnehmer darf Berichte, Gutachten, Urkunden und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen/Akten erlischt 36 Monate nach Beendigung dieses Vertrages.

(3) Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers selbst oder durch seine Mitarbeiter zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Im Fall der Verarbeitung der Daten durch Dritte hat der Auftragnehmer diese zur besonderen Verschwiegenheit zu verpflichten und die Schweigepflicht der Dritten durch geeignete Maßnahmen, zum Beispiel durch Vereinbarung von Vertragsstrafen zugunsten des Auftraggebers, sicherzustellen.

(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Ende des Vertragsverhälnis laufende Vorgänge auf einen Nachfolger des Auftragnehmers zu übertragen.


§ 8 Vertragsdauer

(1) Diese Vereinbarung beginnt am .......................; sie läuft auf unbestimmte Zeit und ist kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Schluss des Kalendermonats. Beide Seiten können den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund jederzeit kündigen.

(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.


§ 9 Haftungsbegrenzung

Der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens ist auf die Höhe der Berufshaftpflichtversicherungssumme (derzeit 250.000 EUR) des Auftragnehmers begrenzt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.


§ 10 Anwendbares Recht, Ort der Leistung

(1) Für die Aufträge, ihre Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers.


§ 11 Schlußbestimmung

Änderungen dieses Vertrages, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.




Ort, Datum Auftraggeber




Ort, Datum PINARAK RECHTSANWÄLTE

 


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Engelbosteler Damm 7
30167 Hannover
 
Tel: 0511 - 76 11 779

Fax: 0511 - 76 11 780

 
 
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