Rechtsanwaltskanzlei Hannover
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Dauerberatungsvertrag Muster
Beratungsvertrag
zwischen der Firma
(nachfolgend als Auftraggeber)
und
PINARAK RECHTSANWÄLTE, Rechtsanwalt Pinarak Engelbosteler Damm 7, 30167
Hannover
(nachfolgend als
Auftragsnehmer)
§ 1 Gegenstand der Leistung
Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers
ist die laufende rechtliche Beratung des Auftraggebers, insbesondere
die Überprüfung und Erstellung von Verträgen, Erstellung von Gutachten, Vorbereitung von
und Entwurf von AGB, Erteilung
schriftlicher und (fern-) mündlicher Auskünfte.
§ 2 Besondere Leistungen
Die Mitwirkung und Vertretung in
gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren wird gesondert nach den gesetzlichen Gebühren
(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) vergütet. Sofern nicht anderes vereinbart, beschränkt sich der Vertrag auf
die Erstberatung.
§ 3 Vergütung
(1) Als Leistungsumfang für die laufende
Rechtsberatung wird ein Zeitaufwand von
..................... Stunden
je Kalendermonat angenommen. Hierfür wird ein Pauschalhonorar in Höhen
von EUR ................. (in Worten: .......... Euro)
(zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer) vereinbart.
(2) Bei Überschreitung der nach Nr.1
Zeitaufwand Zeitaufwand werden die zusätzlichen Stunden mit einem Stundesatz
von .................... EUR vergütet.
(3)
Die erforderlichen Auslagen, Gebühren und
anfallende zusätzliche Kosten, die mit der Beauftragung zusammenhängen
werden gesondert erstattet.
(4) Sofern die gemäß § 3 Abs.1 vereinbarten
Beratungsstunden nicht in Anspruch genommen werden, entfallen diese mit
Ablauf des Monats. Eine Übertragung auf die Folgemonate (in form von
Guthaben) erfolgt nicht.
§ 4 Umfang und Ausführung des Auftrages
(1) Gegenstand der dem Auftragnehmer - auch
nach Abschluss dieses Vertrages - erteilten Aufträge ist die vereinbarte
Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Die Aufträge werden nach den
Grundsätzen gewissenhafter Berufsausübung ausgeführt. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, sich zur Durchführung der Aufträge sachverständiger Personen zu
bedienen.
(2) Die Zeit der Tätigkeit für den
Auftraggeber ist nach freiem, aber pflichtgemäßem Ermessen zu gestalten.
(3) Die Berücksichtigung des ausländischen Rechts
bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall.
§ 5 Aufklärungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen,
dass
dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die
Ausführung der Aufträge notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden
und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die
Tätigkeit des Auftragnehmers von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für
die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Auftragnehmers bekannt werden.
(2) Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der
Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Auftragnehmer formulierten
schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
§ 6 Berufliche Äußerungen
(1) Hat der Auftragnehmer die Ergebnisse
seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche
Darstellung maßgebend.
(2) Die Weitergabe der beruflichen Äußerungen des
Auftragnehmers (Berichte, Gutachten und dergleichen) an einem Dritten bedarf
der Zustimmung des Auftragnehmers, soweit sich nicht bereits aus dem
Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einem bestimmten Dritten
ergibt. Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers zu
Werbezwecken ist unzulässig.
§ 7 Schweigepflicht, Verwahrungspflicht, Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe der
Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm in Zusammenhang mit
seiner Tätigkeit für den Auftragnehmer bekannt werden, Stillschweigen zu
bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen
Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von
dieser Schweigepflicht entbindet.
(2) Der Auftragnehmer darf Berichte,
Gutachten, Urkunden und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse
seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
Die Verpflichtung zur Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen/Akten
erlischt 36 Monate nach Beendigung dieses Vertrages.
(3) Der Auftragnehmer ist befugt, ihm
anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des
Auftraggebers selbst oder durch seine Mitarbeiter zu verarbeiten oder durch
Dritte verarbeiten zu lassen. Im Fall der Verarbeitung der Daten durch
Dritte hat der Auftragnehmer diese zur besonderen Verschwiegenheit zu
verpflichten und die Schweigepflicht der Dritten durch geeignete Maßnahmen,
zum Beispiel durch Vereinbarung von Vertragsstrafen zugunsten des
Auftraggebers, sicherzustellen.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Ende des Vertragsverhälnis
laufende Vorgänge auf einen Nachfolger des Auftragnehmers zu übertragen.
§ 8 Vertragsdauer
(1) Diese Vereinbarung beginnt am
.......................; sie läuft auf unbestimmte Zeit und ist kündbar mit
einer Frist von einem Monat zum Schluss des Kalendermonats. Beide Seiten
können den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund jederzeit kündigen.
(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 9 Haftungsbegrenzung
Der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz
eines fahrlässig verursachten Schadens ist auf die Höhe der
Berufshaftpflichtversicherungssumme (derzeit 250.000 EUR) des
Auftragnehmers begrenzt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Haftungsbestimmungen.
§ 10 Anwendbares Recht, Ort der Leistung
(1) Für die Aufträge, ihre Durchführung und
die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen
Niederlassung des Auftragnehmers.
§ 11 Schlußbestimmung
Änderungen dieses Vertrages, Ergänzungen und
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sofern einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam sein oder werden sollten oder dieser Vertrag Lücken
enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
Ort, Datum Auftraggeber
Ort, Datum PINARAK RECHTSANWÄLTE
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Engelbosteler
Damm 7 |
30167 Hannover |
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0511 - 76 11 779 |
Fax:
0511 - 76 11 780 |
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