Rechtsanwaltskanzlei Hannover
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Umfang der Beratung beim Dauerberatungsvertrag Der Umfang des Beratungsvertrags kann individuell vereinbart und Ihren speziellen Bedürfnissen angepasst werden.
Gegenstand der Dienstleistung ist die laufende rechtliche Beratung des Mandanten. Die Beratung kann persönlich oder wenn Eile geboten ist, kurzfristig am Telefon erfolgen. Erfasst werden somit schriftliche und (fern)mündliche Auskünfte.
Unter außergerichtlichen Tätigkeiten werden Dienstleistungen erfasst, wo der Rechtsanwalt den Mandanten Dritten gegenüber vertritt. Z.B. Korrespondenz mit der Gegenseite, Erstellung und Überprüfung von Verträgen, Vorbereitung von und Mitwirkung an Verhandlungen mit Gesprächspartnern und Dritten.
Die Mitwirkung und Vertretung in gerichtlichen Verfahren bedürfen eines besonderen Auftrages und werden gesondert nach den gesetzlichen Gebühren gemäß RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. Da es sich hierbei um die prozessuale Vertretung handelt, kann ein Dauerberatungsvertrag dieses Risiko nicht abdecken.
Damit eine professionelle Beratung gewährleistet werden kann, müssen wir unseren Arbeitsaufwand selbstverständlich entsprechend berücksichtigen. Denn nur wenn für uns die Wirtschaftlichkeit auch gegeben ist, kann eine langfristige und kompetente Beratung aufrechterhalten werden. Daher vereinbaren wir mit Ihnen bereits im Vorfeld monatliche Beratungsstunden, die Sie pauschal in Anspruch nehmen können. Sofern Sie quartalsmäßig über diese Stunden hinauskommen, kann der Dauerberatungsvertrag entsprechend angepasst bzw. ein Stundenhonorar vereinbart werden. Weitere Informationen:
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