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 Dauerberatungsvertrag
für Existenzgründer

für kleine -und mittelständische Unternehmer

 

 


 

MITGLIEDSCHAFTEN:

 

 

 

Dauerberatungsvertrag

Dauerberatungsvertrag ist eine preisgünstige Möglichkeit für kleine –und mittelständische Unternehmen, wenn Sie laufend Rechtsberatung in Anspruch nehmen wollen. 

Beim Dauerberatungsvertrag werden die anwaltlichen Dienstleistungen nicht gesondert sondern pauschal abgerechnet.   

Für die Unternehmer hat es den Vorteil, dass sie bereits mit geringen Kosten rechtliche Beratung in Anspruch nehmen können.

Gerne informieren wir Sie ganz unverbindlich über die Konditionen für einen Dauerberatungsvertrag.

 

Übrigens haben  wir ganz besondere und kostengünstige Angebote für die Existenzgründer/innen.

Bereits ab 49,-€ im Monat sind Sie stets auf der sicheren Seite.

 

Beispiel für ein Dauerberatungsvertrag:

Herr Müller ist Existenzgründer. Er verkauft über E-Bay Elektrogeräte und betreibt eine eigene Homepage mit Bestellmöglichkeiten.

 

Herr Müller setzt sich den folgenden Gefahren aus:

  • Abmahnung wegen Impressumspflicht

  • die Richtige Widerrufsbelehrung

  • Gewährleistungsrechte des Käufers (was darf der Käufer geltend machen?)

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (was darf oder muss alles rein?)

 

Wenn Herr Müller jede anwaltliche Tätigkeit gesondert begleichen müsste, so wären die Kosten für ihn kaum tragbar.

Als Existenzgründer kann er bereits ab 49,-€ im Monat ein Dauerberatungsvertrag abschließen und kann sich ganz auf seine Arbeit konzentrieren.  

Den Rest übernehmen PINARAK RECHTSANWÄLTE!


Weitere Informationen:

 

 

 

 

 



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www.hannover-anwalt.com

 


 
     

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